Teilnahmebedingungen MESH Innovation Summit 2024

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Teilnahmebedingungen:

§ 1 Überblick und Ablauf der Veranstaltung

(1) Der MESH e.V. („Organisator“) organisiert den MESH Innovation Summit 2024 („MESH“). Ziel des MESH ist es, innovative, zukunftsweisende Ideen und Projekte zu entwickeln.

(2) Die "Challenge-Setters" sind Partner des MESH und Sponsoren einer Challenge. Sie stellen Aufgaben und Anforderungen ("Challenges"). Diese gibt der Organisator an die Teilnehmer*innen weiter, die mit ihren Beiträgen die Anforderungen bestmöglich erfüllen sollen ("Solutions").

(3) Die Veranstaltung findet vom 19. April 2024, ca. 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 21. April 2024, ca. 19:00 Uhr im STEYG StartupHub & Coworking Stuttgart statt (Adresse: Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart). Der Hackathon beginnt mit einer moderierten Einführung.

(4) Die reine Arbeitszeit ("Hacking") beträgt insgesamt 40 Stunden innerhalb der gesamten Veranstaltung und beginnt nach der Einführung.

(5) Nach Ende des Hackings werden die eingereichten Solutions zuerst von einer Jury, die die Challenge-Setter auswählen, bewertet. Anschließend werden die besten 2 Solutions pro Challenge von einer allgemeinen Jury bewertet, die von Mesh ausgewählt wurde. Die Preisverleihung findet am 21. April 2024 ab ca. 18:30 Uhr statt. Änderungen vorbehalten.

(6) Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. In Absprache mit dem Organisator sind auch englischsprachige Beiträge möglich.

(7) Während der Veranstaltung können sich die Teilnehmer*innen an ergänzenden Formaten beteiligen, die unter anderem der Verbesserung der Teambildung, des Pitchings und der Entwicklung von Solutions dienen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der MESH richtet sich an alle Studierenden Baden-Württembergs mit hohem Interesse und idealerweise Erfahrung in der Gestaltung und Entwicklung digitaler Anwendungen und Prozesse.

(2) Die Teilnehmer*innen müssen am Tag der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein. Der Organisator behält sich das Recht vor, bei der Anmeldung die Volljährigkeit der Teilnehmer*innen zu überprüfen.

(3) Mitarbeiter*innen der Organisatoren und Challenge-Setter dürfen nicht als Teilnehmer*innen am MESH teilnehmen. Dies gilt nicht für Studierende, die im Rahmen eines dualen Studiums bei einem Challenge-Setter angestellt sind.

(4) Die Teilnehmer*innen müssen vor Beginn des MESH eine Erklärung abgeben, dass sie alle Daten, Informationen und sonstige schutzwürdige Güter, die sie im Rahmen des MESH erhalten, vertraulich behandeln und nur zum Zwecke des Hackings verarbeiten.

§3 Ausschluss vom Hackathon bei Fehlverhalten

1) Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die bei der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungsort geltende Teilnahmebedingungen einzuhalten. Der Organisator ist berechtigt, Teilnehmer*innen oder Teams nach Erteilung eines Hinweises jederzeit von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen (Disqualifikation), wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des MESH stören oder sich auf sonstige Weise unangemessen verhalten. Das Ermessen liegt allein bei den Organisatoren.

§ 4 Anmeldung

1) Die Teilnehmer*innen müssen sich mit dem auf der Veranstaltungswebsite (https://MESH-stuttgart.de/) verfügbaren Anmeldeformular für den MESH anmelden. Das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars stellen lediglich einen Antrag auf Teilnahme dar. Die vom Organisator zugeschickte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Teilnehmer*innen dar. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2) Die Entscheidung über die Zulassung von angemeldeten Teilnehmer*innen trifft der Organisator nach eigenem Ermessen. Die Bestätigung der Zulassung wird den akzeptierten Teilnehmer*innen per Mail geschickt.

3) Die Anmeldung ist sowohl als Einzelperson als auch als Team möglich. Einzelpersonen werden zu Beginn des MESH in Teams eingeteilt. Teams bestehen aus mindestens 3, maximal 6 Personen. Die Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr als einem Team gleichzeitig angehören.

4) Die Anmeldung wird spätestens am 18. April 2024 um 0:00 Uhr abgeschlossen. Der Mesh Innovation 2024 wird eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmer*innenzahl haben. Der Organisator behält sich daher das Recht vor, die Anmeldung jederzeit im Voraus zu schließen.

5) Absagen bestätigter Teilnehmer*innen müssen bis 7 Tage vor Beginn des MESH an folgende Adresse gerichtet werden: hi@mesh-stuttgart.de. Sagen Teilnehmer*innen nicht oder nicht rechtzeitig ab, ist der Organisator berechtigt, für den Verwaltungsaufwand, der aus der Nicht-Absage entsteht, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 Euro pro Teilnehmer*innen zu verlangen. Den Teilnehmer*innen steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Verwaltungsaufwand in geringerer Höhe entstanden ist.

6) Die Anmeldung gewährleistet nicht automatisch den Zutritt. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht zwangsläufig.

§ 5 Erarbeitung und Einreichung der Solutions

(1) Die Teilnehmer*innen müssen ihre Hard- und Software sowie alle anderen notwendigen Arbeitsmittel selbst organisieren.

(2) Die Teams müssen ihre Solution selbstständig erarbeiten. Die Inanspruchnahme von persönlicher Unterstützung teamfremder Personen führt zur Disqualifikation des Teams.

(3) Die von den Teams entwickelte Solution muss am 21. April 2024 bis 12:00 Uhr vollständig eingereicht werden und folgende Inhalte aufweisen:

- Titel der Solution

- Slogan der Solution

- Kurzbeschreibung der Solution und PowerPoint-Präsentation mit den Schlüsselbotschaften

- Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder

(4) Zusätzlich und optional ist die Einreichung von Bildern oder Fotos, des Namens der Plattform, für die die Solution entwickelt wird, der URL zu GitHub, weiterer Videos oder ähnlicher Materialien, die die Teams der Jury zur Verfügung stellen möchten, möglich.

§ 6 Bewertung der Solution und Preise

(1) Jeder Challenge-Setter wird zwei Gewinner-Teams für die finale Runde qualifizieren. Jeder Gewinner wird von einer Jury ermittelt, die unter anderem von dem jeweiligen Challenge-Setter gebildet wird.

(2) Die Preise werden zu gleichen Teilen unter den Mitgliedern des jeweiligen Gewinnerteams aufgeteilt.

(3) Zu den Bewertungskriterien für die Wettbewerbe gehören insbesondere, aber nicht abschließend:

- Technische Methodik und Umsetzung, insbesondere Qualität der Kodierung, verwendete Algorithmen

- Mehrwert, Potenzial, Nutzbarkeit, Praxisbezug, Skalierbarkeit

- Präsentation und Video-Pitch, Klarheit des Projekts und eine Vision für seine Umsetzung

(4) Die genauen Bewertungskriterien und ihre Gewichtung werden vom Organisator und der Jury vor Beginn des Hackings bekannt gegeben.

(5) Die Teilnehmer*innen haben keinen Anspruch auf Bewertung und Auszeichnungen. Der Organisator ist berechtigt, die Bewertung und Preisvergabe jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

(6) Alle Teilnehmer*innen, die einen Geldpreis gewonnen haben, müssen dem Challenge-Setter eine geeignete SEPA-Bankverbindung für die Überweisung zur Verfügung stellen. Eine Barauszahlung findet nicht statt.

§ 7 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an den Solutions verbleiben bei den Teilnehmer*innen. Der Organisator bietet den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, mit den Challenge-Settern in Kontakt zu treten, um über einen Lizenz- und Nutzungsvertrag oder den Beginn jeder anderen Form der Zusammenarbeit und Vereinbarung mit den Gewinnerteams zu verhandeln.

(2) Die Teilnehmer*innen bestätigen, dass die von ihnen eingereichte Solution keine Rechte Dritter verletzt und alle Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Teilnehmer*innen dürfen im Rahmen des Urheberrechts und der Lizenzbedingungen sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwenden.

(3) Die Teilnehmer*innen haben nicht das Recht, die Logos, Warenzeichen oder sonstigen geschützten Rechtsgüter der Organisatoren und Partner außerhalb des MESH zu verwenden.

§ 8 Modifizierungen und Absage des MESH

(1) Sollte die reibungslose Durchführung des MESH nach Überzeugung des Organisators gefährdet sein, kann dieser die Veranstaltung jederzeit unterbrechen, ohne Preisverleihung beenden oder sonstige aus ihrer Sicht geeignete Maßnahmen treffen.

(2) Der Organisator kann den MESH bis 24 Stunden vor Beginn ohne Angabe von Gründen absagen.

(3) Im Fall der Modifizierung, Unterbrechung, Beendigung oder Absage des MESH Hackathons gilt § 12, sofern nicht ein Fall von § 8 (4) vorliegt.

(4) Fällt der MESH aufgrund höherer Gewalt (Brand, Streik, Terrorismus etc.) oder anderer Umstände aus, die der Organisator nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen des Organisators wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der/die Teilnehmer*in weder Anspruch auf Rückzahlung evtl. angefallener Gebühren noch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Reisekosten oder Hotelkosten. Im Falle höherer Gewalt sind die Organisatoren Dauer der Behinderung von den Leistungen befreit. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn die Absage des MESH auf zu niedrigen Anmeldezahlen beruht.

§ 9 Datenschutz

(1) Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Organisator als verantwortliche Stelle zur Durchführung der Veranstaltung und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen verwendet. Gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 5 I S. 1 lit. b DSGVO.

(2) Der/die Teilnehmer*in hat als von der Datenverarbeitung betroffene Person das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

(3) Wir behalten uns das Recht vor, die Kontaktdaten der Teilnehmenden für Nachfassaktionen und Werbezwecke nach dem Event zu speichern und zu verwenden. Mit ihrer Teilnahme erklären sie sich mit dieser Verwendung ihrer Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bei einem Widerruf werden die Daten nicht mehr für diese Zwecke genutzt.

(4) Alle personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Durchführung der Abwicklung des MESH benötigt werden. Ausgenommen davon sind Daten nach § 9 (3), solange die Nutzung nicht widerrufen wurde.

(5) Jede/r Teilnehmer*in hat ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

(6) Alle Einzelheiten und Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden die Teilnehmer*innen in der Datenschutzerklärung (https://www.mesh-stuttgart.de/datenschutz).

§ 10 Foto- und Filmaufnahmen

(1) Während der Dauer des MESH können Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Medienberichterstattung und der Werbung angefertigt werden. Die Teilnehmer*innen willigen in die Nutzung dieser Aufnahmen für die vorgenannten Zwecke ein.

(2) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Foto- und Filmaufnahmen ist Art. 6 I S. 1lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Organisators liegt in der weiteren Bewerbung und Verbreitung des MESH für zukünftige Durchgänge. Jede/r Teilnehmer*in hat die in § 9 (2) aufgezählten Rechte.

§ 11 Haftung

(1) Der Organisator und seine Erfüllungsgehilfen haften selbstverständlich gegenüber den Teilnehmer*innen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet der Organisator bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Organisator und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die die Teilnehmer*innen vertrauen dürfen.

(3) Der Organisator haftet nicht für die Freiheit dritter Rechte an den von den Teilnehmer*innen eingebrachten Solutions.

(4) Sollte der Organisator wegen der Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch eine/n Teilnehmer*in in Anspruch genommen werden, so hat der/die Teilnehmer*in diesen auf Verlangen unverzüglich von allen Ansprüchen freizustellen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen oder der Durchführung des MESH ergeben, ist Stuttgart.